MRG: § 29, § 30
ABGB: § 916
Die Befristungsregelungen und der Kündigungsschutz des MRG können nicht durch den Abschluss eines Räumungsvergleichs "auf Vorrat" umgangen werden.
MRG: § 29, § 30
ABGB: § 916
Die Befristungsregelungen und der Kündigungsschutz des MRG können nicht durch den Abschluss eines Räumungsvergleichs "auf Vorrat" umgangen werden.