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Absolute schadenersatzrechtliche Verjährung gilt nicht für Bestandgeberansprüche nach § 1111 ABGB

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2023/124Zak 2023, 77 Heft 4 v. 13.3.2023

ABGB: § 1111, § 1489

Vertragliche Schadenersatzansprüche des Bestandgebers für die Beschädigung oder missbräuchliche Abnützung des Bestandobjekts müssen gem § 1111 S 2 ABGB innerhalb der Präklusivfrist von einem Jahr ab Rückstellung gerichtlich geltend gemacht werden. Diese Präklu-

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