ABGB: § 1037
Wesensmerkmal der Geschäftsführung ohne Auftrag ist das eigenmächtige Handeln des Geschäftsführers.
§ 1037 ABGB (nützliche Geschäftsführung ohne Auftrag) scheidet als Anspruchsgrundlage für die Abgeltung von Pflegeleistungen aus, wenn diese Leistungen im (zumindest konkludenten) Einvernehmen mit dem Gepflegten erbracht worden sind.