ABGB: § 914, § 922, § 929
Ein umfassender vertraglicher Gewährleistungsausschluss ist idR dahin auszulegen, dass er zwar nicht das Fehlen ausdrücklich oder schlüssig zugesicherter Eigenschaften, aber das Fehlen gewöhnlicher Eigenschaften umfasst.
ABGB: § 914, § 922, § 929
Ein umfassender vertraglicher Gewährleistungsausschluss ist idR dahin auszulegen, dass er zwar nicht das Fehlen ausdrücklich oder schlüssig zugesicherter Eigenschaften, aber das Fehlen gewöhnlicher Eigenschaften umfasst.