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Vorrangverzicht durch Zum-Stillstand-Bringen des Fahrzeugs

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/289Zak 2022, 157 Heft 8 v. 20.5.2022

ABGB: § 1311

StVO: § 19 Abs 8

Gem § 19 Abs 8 StVO gilt das Zum-Stillstand-Bringen des Fahrzeugs als Vorrangverzicht. Auf den Grund (freiwillig oder in Befolgung eines gesetzlichen Gebots) kommt es nicht an.

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