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Haftung des Baumeigentümers für Schäden durch eindringende Wurzeln?

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/290Zak 2022, 158 Heft 8 v. 20.5.2022

ABGB: § 364 Abs 1, § 422, § 1295 Abs 1

Dass der Baumeigentümer den Baum nicht gefällt hat, kann nur dann zu einer schadenersatzrechtlichen Haftung für Schäden führen, welche die Wurzeln am Nachbargrundstück verursacht haben, wenn die drohende Gefahr konkret erkennbar war.

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