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Aufrechnung gegen Nachzahlungsansprüche aus Betriebs- und Erhaltungskostenabrechnung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/286Zak 2022, 156 Heft 8 v. 20.5.2022

WEG: § 20 Abs 5, § 32, § 34 Abs 4

ABGB: § 1438

Nach stRsp kann ein Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht mit eigenen Forderungen gegen die Akontovorschreibungen der Eigentümergemeinschaft für Liegenschaftsaufwendungen aufrechnen, weil von einem schlüssigen Aufrechnungsverzicht der Gemeinschaftsmitglieder zwecks Sicherung der laufenden Bewirtschaftung der Wohnungseigentumsanlage auszugehen ist.

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