WEG: § 32 Abs 5, § 35
Wenn endgültig feststeht, dass ein im Planungszustand in die Wohnungseigentumsbegründung einbezogenes Objekt nicht errichtet wird, erlischt das Wohnungseigentum wie im Fall des Untergangs (§ 35 WEG). Dies zwingt in weiterer Folge zur Neufestsetzung der Nutzwerte.