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Auflösung eines Studentenheimvertrags wegen der COVID-19-Pandemie

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/284Zak 2022, 155 Heft 8 v. 20.5.2022

ABGB: § 1117

StudHG: § 12 Abs 3

§ 12 Abs 3 StudHG regelt die außerordentliche Kündigung des Benützungsvertrags durch den Studentenheimbewohner aus bestimmten wichtigen Gründen. Diese Regelung schließt eine Vertragsauflösung durch den Heimbewohner gem § 1117 ABGB aus anderen wichtigen Gründen (etwa wegen Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses) nicht aus.

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