Die Urheberrechts-Nov 2021 (BGBl I 2021/244), die größtenteils am 1. 1. 2022 in Kraft getreten ist, enthält auch einige für das Urhebervertragsrecht relevante Neuerungen (etwa bezüglich Rechteeinräumung und Vergütung). Der Autor handelt die wesentlichsten Aspekte eines urheberrechtlichen Vertrags unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage in Form einer Checkliste ab.