vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zinsenstopp bei Einklagung eines Teilbetrags

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/202Zak 2022, 117 Heft 6 v. 15.4.2022

ABGB: § 1335

Der in § 1335 ABGB geregelte Zinsenstopp (Verbot des ultra alterum tantum) bedeutet, dass die zugesprochenen rückständigen Zinsen die gesamte bis zum aktuellen Verfahren nicht eingeklagte Hauptforderung nicht übersteigen dürfen.

Auf die gesamte Hauptforderung kommt es auch dann an, wenn nur ein Teilbetrag eingeklagt wurde. Dass der zugesprochene Zinsenrückstand für den eingeklagten Teilbetrag diesen Betrag übersteigt, löst das Verbot noch nicht aus.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte