(Angewandtes) Wissen ist Macht. Dies gilt gerade auch im Fall der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen unter Berücksichtigung von Schenkungen, da ohne die erforderlichen Informationen eine erfolgversprechende Klagsführung kaum zu erwarten ist. Im gegenständlichen Beitrag wird untersucht, ob § 786 ABGB idF des ErbRÄG 2015 dafür eine taugliche Grundlage bietet.