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Rastegar, Anm zu EvBl 2022/36.

LiteraturübersichtSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/181Zak 2022, 100 Heft 5 v. 1.4.2022

Zu 6 Ob 26/21y = Zak 2021/709, 397: Nicht nur bei der Vertragserrichtung und -prüfung, sondern in allen Mandatsverhältnissen kann der Rechtsanwalt aufgrund seiner Interessenwahrungspflicht nach § 9 Abs 1 RAO verpflichtet sein, Verstöße gegen gesellschaftsrechtliche Kapitalerhaltungsvorschriften zu verhüten und entsprechende Verdachtsmomente zu prüfen.

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