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Spitzl, Pfändung von Nebenleistungen und Abgabenguthaben, ecolex 2022/158, 224.

LiteraturübersichtExekutionsrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/182Zak 2022, 100 Heft 5 v. 1.4.2022

Mit der Gesamtreform des Exekutionsrechts (GREx), die am 1. 7. 2021 in Kraft getreten ist (siehe Zak 2021/296, 164), wurde ua in § 291f EO ein beschränkter Pfändungsschutz für Nebeneinkünfte und das Abgabenguthaben aus der Arbeitnehmerveranlagung eingeführt. Von diesem Pfändungsschutz sind nach Ansicht des Autors nur Vergütungen für Arbeitsleistungen erfasst, die der Verpflichtete ohne persönliche Abhängigkeit erbringt und die seine Erwerbstätigkeit weder vollständig noch zu einem wesentlichen Teil in Anspruch nehmen. Bei Abgabenguthaben handle es sich nicht um Nachzahlungen iSd § 290c Abs 3 EO, sondern um eigenständig pfändbare Forderungen. Eine Exekution setze daher die Begründung eines gesonderten exekutiven Pfandrechts voraus.

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