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Keine Festsetzung gleicher Mitbenützungsrechte durch gerichtliche Benützungsregelung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/168Zak 2022, 96 Heft 5 v. 1.4.2022

WEG: § 17 Abs 2

Das Wesen einer Benützungsregelung iSd § 17 WEG liegt darin, ein ausschließliches Nutzungsrecht eines Wohnungseigentümers an einer Allgemeinfläche zu begründen.

Eine gerichtliche Benützungsregelung nach § 17 Abs 2 WEG kann daher nicht dazu dienen, gleichartige Mitbenützungsrechte aller Wohnungseigentümer an einer Allgemeinfläche klarzustellen oder festzulegen.

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