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Verjährung der an die Eigentümergemeinschaft abgetretenen Schadenersatzansprüche

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/169Zak 2022, 97 Heft 5 v. 1.4.2022

ABGB: § 890, § 933a, § 1489

WEG: § 18 Abs 2

Schadenersatzansprüche der Wohnungseigentümer gegen den Bauträger auf das Deckungskapital, das zur Behebung von Mängeln an Allgemeinteilen erforderlich ist, sind keine Gesamthandforderungen. Jeder Wohnungseigentümer kann nur den auf seinen Anteil entfallenden Teil des Deckungskapitals einklagen. Auch die Eigentümergemeinschaft kann im Rahmen des § 18 Abs 2 WEG nur die an sie abgetretenen Einzelforderungen geltend machen.

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