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Schlüssige Genehmigung der Prozessführung durch den Erwachsenenvertreter

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/136Zak 2022, 79 Heft 4 v. 18.3.2022

ZPO: § 1, § 477 Abs 1 Z 5

Die Nichtigkeit wegen Prozessunfähigkeit der Partei heilt, wenn die Prozessführung vom Erwachsenenvertreter genehmigt wird. Die Genehmigung kann ohne Formerfordernisse prozessual oder außergerichtlich erfolgen. Auch eine konkludente Genehmigung ist möglich.

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