HeimAufG: § 12, § 14
1. COVID-19-JuBG: § 3 Abs 1 Z 2
Gem § 3 Abs 1 Z 2 1. COVID-19-JuBG kann das Gericht ua in Heimaufenthaltssachen Anhörungen und mündliche Verhandlungen, die außerhalb von Justizräumen durchzuführen wären, ohne Einverständnis der Parteien per Videokonferenz durchführen, wenn andernfalls die Gesundheit einer am Verfahren beteiligten Person oder Dritter ernstlich gefährdet wäre.