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Keine Aufsehereigenschaft eines Kranführers

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/95Zak 2022, 58 Heft 3 v. 25.2.2022

ASVG: § 333 Abs 4

Die Aufgabe, andere Dienstnehmer durch Abgabe von Signalen vor den mit einer bestimmten Arbeit verbundenen Gefahren zu warnen und sie aus dem Gefahrenbereich zu verweisen, begründet nach jüngerer Rsp ohne besondere Überwachungs- und Anordnungsbefugnisse nicht die Eigenschaft als Aufseher im Betrieb iSd § 333 Abs 4 ASVG.

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