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Überwälzung der Betriebskosten im MRG-Teilanwendungsbereich

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/56Zak 2022, 36 Heft 2 v. 4.2.2022

ABGB: § 879 Abs 3, § 1012, § 1099

MRG: § 1 Abs 4

Im Teilanwendungsbereich des MRG kann grundsätzlich wirksam vereinbart werden, dass der Mieter abweichend von § 1099 ABGB die Lasten und Abgaben zu tragen hat.

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