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Pock, Zum Fristbeginn der langen Verjährung von Schadenersatzansprüchen, ÖJZ 2021/132, 1077.

LiteraturübersichtSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/35Zak 2022, 20 Heft 1 v. 21.1.2022

In 4 Ob 178/20k = Zak 2021/97, 58 hat der OGH an seiner stRsp festgehalten, nach der die objektive 30-jährige Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche unabhängig vom Schadenseintritt ab der schadensverursachenden Handlung läuft. Der Autor kritisiert diese Judikatur. Er leitet aus den verschiedenen Auslegungsmethoden ab, dass die besseren Gründe dafür sprechen, den Fristbeginn erst mit dem Eintritt des Primärschadens anzusetzen.

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