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Trenker, Der vollstreckbare Notariatsakt als Alternative zur einvernehmlichen Streitbeilegung, NZ 2021/191, 707.

LiteraturübersichtSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/33Zak 2022, 20 Heft 1 v. 21.1.2022

Nach Ansicht des Autors ist ein vollstreckbarer Notariatsakt insb dann zur Streitbeilegung geeignet, wenn der Streit noch nicht bei Gericht anhängig ist oder dadurch von vornherein vermieden werden kann. Wenn bereits ein Prozess anhängig ist, sei zu beachten, dass der Notariatsakt keine prozessbeendende Wirkung und gebührenrechtliche Nachteile hat.

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