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Gehörverletzung im Provisorialverfahren kein Nichtigkeitsgrund

RechtsprechungExekutionsrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/29Zak 2022, 19 Heft 1 v. 21.1.2022

EO: § 402

ZPO: § 477 Abs 1 Z 4

Da die Verfahrensgarantien des Art 6 Abs 1 EMRK auch im Provisorialverfahren gelten (EGMR 17056/06, Micallef v Malta = Zak 2009/651, 402), muss dem Antragsgegner grundsätzlich rechtliches Gehör gewährt werden.

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