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Aufklärungspflicht des Arztes über die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/25Zak 2022, 18 Heft 1 v. 21.1.2022

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1299

Der Arzt ist verpflichtet, den Patienten über die Notwendigkeit einer weiteren Untersuchung aufzuklären.

OGH 12. 10. 2021, 1 Ob 159/21w

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