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Kein Schadenersatzanspruch für die Kosten des vor dem Ehebruch beauftragten Detektivs

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/24Zak 2022, 17 Heft 1 v. 21.1.2022

ABGB: § 90 Abs 1, § 1295 Abs 1

Die Haftung des ehestörenden Dritten gegenüber dem betrogenen Ehegatten für Detektivkosten setzt neben einem rechtswidrigen und schuldhaften Verhalten die Kausalität dieses Verhaltens für die Kosten voraus.

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