KuKuSpoSiG: § 1
Der Veranstalter eines Kunst-, Kultur- oder Sportereignisses, das aufgrund der COVID-19-Pandemie abgesagt wurde, kann sich gem § 1 KuKuSpoSiG bis zur Grenze von 70 € durch die Ausgabe eines Gutscheins von seiner Pflicht zur Rückzahlung des Entgelts befreien.