vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Internationale Zuständigkeit für Scheidung

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/6Zak 2022, 4 Heft 1 v. 21.1.2022

Gem Art 3 Abs 1 lit a Brüssel IIa-VO 2201/2003 kann ein Scheidungsbegehren ua unter bestimmten Voraussetzungen in dem Mitgliedstaat eingebracht werden, in dem der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. In der Vorabentscheidung C-289/20 hat der EuGH klargestellt, dass bei mehreren Wohnorten in verschiedenen Mitgliedstaaten nur ein Wohnort der gewöhnliche Aufenthalt sein kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte