WGG: § 14 Abs 1 Z 7, § 16 Abs 6
HeizKG: § 3
Wenn die Wärmekosten den Nutzungsberechtigten vom Wärmeversorger aufgrund von Einzelverträgen nach individuell gemessenen Verbrauchswerten verrechnet werden, kann eine Umstellung der Verrechnung auf die Regeln des HeizKG durch die gemeinnützige Bauvereinigung als Vermieterin unzulässig sein (10 Ob 6/20k = Zak 2020/638, 361).