ABGB: § 1325
Nach stRsp hat die Notstandshilfe nicht den Zweck, den Schädiger von seiner Ersatzpflicht für den Verdienstentgang zu befreien. Eine Vorteilsanrechnung ist daher ausgeschlossen.
OGH 18. 7. 2022, 8 Ob 104/21h
ABGB: § 1325
Nach stRsp hat die Notstandshilfe nicht den Zweck, den Schädiger von seiner Ersatzpflicht für den Verdienstentgang zu befreien. Eine Vorteilsanrechnung ist daher ausgeschlossen.
OGH 18. 7. 2022, 8 Ob 104/21h