WEG: § 2 Abs 3
Auch ein Kfz-Abstellplatz als Wohnungseigentumsobjekt kann mit Zubehör-Wohnungseigentum verbunden werden.
Die Widmung als Zubehör-Wohnungseigentum setzt neben der baulichen Trennung von Wohnungseigentums- und Zubehörobjekt nur voraus, dass das Zubehörobjekt ohne Inanspruchnahme anderer Wohnungseigentums- oder Zubehörobjekte zugänglich und deutlich abgegrenzt ist.