vorheriges Dokument
nächstes Dokument

FAGG gilt auch während eines Lockdowns

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/517Zak 2022, 276 Heft 14 v. 9.9.2022

FAGG: § 3 Z 2, § 11, § 18

Ein Kriterium für die Qualifikation als Fernabsatzgeschäft ist gem § 3 Z 2 FAGG ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem. Es reicht aus, wenn der Vertrieb teilweise auf den regelmäßigen Absatz per Distanzgeschäft ausgerichtet ist. Dass der Vertragsabschluss standardisiert über einen Webshop erfolgt, ist nicht erforderlich.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte