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Verjährung des Anspruchs auf Verbücherung einer Dienstbarkeit

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/507Zak 2022, 273 Heft 14 v. 9.9.2022

ABGB: § 481, § 1479, § 1484

Aus der Vereinbarung einer Dienstbarkeit (hier: Bauverbot) folgt ein obligatorischer Anspruch auf Einwilligung des Verpflichteten in die Einverleibung. Bis zur Eintragung im Grundbuch hat die Dienstbarkeit nur obligatorische Wirkungen zwischen den Vertragsparteien.

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