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Verbücherung eines mit der Verlassenschaft abgeschlossenen Rechtsgeschäfts

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/508Zak 2022, 274 Heft 14 v. 9.9.2022

GBG: § 21, § 23, § 94 Abs 1

ABGB: § 810

Zwischen der Verlassenschaft und dem Verstorbenen besteht Rechtsidentität. Daher kann ein belastendes Rechtsgeschäft, das der vertretungsbefugte Erbe im Namen der Verlassenschaft abgeschlossen hat, ohne Verstoß gegen § 21 GBG vor der Einantwortung gegen den im Grundbuch als Liegenschaftseigentümer eingetragenen Verstorbenen verbüchert werden. Dies gilt auch dann, wenn für das Rechtsgeschäft keine verlassenschaftsgerichtliche Genehmigung erforderlich ist (hier: Bestandvertrag und Servitutsbestellungsvertrag).

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