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Notweg zum mittelbaren Anschluss an das öffentliche Wegenetz über eine Seilbahn

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/506Zak 2022, 273 Heft 14 v. 9.9.2022

NWG: § 1, § 2

Ein Notweg kann auch zum mittelbaren Anschluss eines Grundstücks an das öffentliche Wegenetz eingeräumt werden (hier: Notweg zur Bergstation einer Seilbahn, an deren Talstation das öffentliche Wegenetz beginnt).

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