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Ablehnung der Prozessführung durch den Anwalt wegen Aussichtslosigkeit

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/479Zak 2022, 257 Heft 13 v. 19.8.2022

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1299

RAO: § 9

Ein Rechtsanwalt handelt nicht rechtswidrig, wenn er im Rahmen eines bestehenden Mandatsverhältnisses die vom Mandanten gewünschte Einbringung einer Klage (hier: auf Schadenersatz nach § 4 Wr AntidiskriminierungsG) ablehnt, weil er sie nach gewissenhafter Prüfung der Sach- und Rechtslage vertretbar für aussichtslos hält.

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