ABGB: § 1293, § 1295 Abs 1
Dem Fahrzeugkäufer kann schon mangels Schadens kein Schadenersatzanspruch gegen den Hersteller wegen des Vorhandenseins einer unzulässigen Abschalteinrichtung zustehen, wenn er das Kfz weiterverkauft hat, ohne dass sich eine darauf zurückzuführende Wertminderung auf den Weiterveräußerungspreis ausgewirkt hätte.