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Ablehnung einer Erwachsenenvertretung durch einen Rechtsanwalt wegen Unzumutbarkeit

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/466Zak 2022, 254 Heft 13 v. 19.8.2022

ABGB: § 275

Wenn kein gesetzlicher Ablehnungsgrund vorliegt, sind Rechtsanwälte verpflichtet, gerichtliche Erwachsenenvertretungen zu übernehmen. Eine Ablehnung ist ua wegen Unzumutbarkeit möglich, die ab der sechsten gerichtlichen Erwachsenenvertretung widerlegbar vermutet wird. Ansonsten müssen dafür konkrete Umstände geltend gemacht werden.

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