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Rücktrittsrecht nach KSchG auch bei inversen Verbrauchergeschäften

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/436Zak 2022, 235 Heft 12 v. 5.8.2022

KSchG: § 1, § 3

Abgesehen von einigen Regelungen, die an die übliche Rollenverteilung anknüpfen (wie zB § 7a, § 8 und § 9 KSchG), ist das I. Hauptstück des KSchG auch auf "inverse Verbrauchergeschäfte" anzuwenden, bei denen der Verbraucher nicht Abnehmer ist, sondern die vertragstypische Sach- oder Dienstleistung erbringt.

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