VKrG: § 16 Abs 1
Das Kostenermäßigungsrecht bei vorzeitiger Kreditrückzahlung nach § 16 Abs 1 VKrG idF vor BGBl I 2021/1 umfasst laufzeitunabhängige Kosten nicht. Dies widerspricht Art 16 Verbraucherkredit-RL 2008/48 , der mit dieser Regelung umgesetzt werden sollte (siehe EuGH C-383/18 , Lexitor). Eine richtlinienkonforme Interpretation ist jedoch nicht möglich.