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Verfügung über die Spareinlage ohne Angabe des Losungsworts

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/397Zak 2022, 216 Heft 11 v. 15.7.2022

BWG: § 31 Abs 3, § 32 Abs 4 Z 2

ABGB: § 1311

Bei Vorbehaltssparbüchern mit Losungswort setzen Verfügungen nicht zwingend die Angabe des Losungsworts voraus; wenn der Vorleger des Sparbuchs das Losungswort nicht angeben kann, kann er gem § 31 Abs 3 BWG alternativ sein Verfügungsrecht über die Spareinlage nachweisen.

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