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Umwandlung des Ausgedinges in Geldanspruch

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/396Zak 2022, 215 Heft 11 v. 15.7.2022

ABGB: § 530, § 1284

Wenn der Verpflichtete dem Berechtigten die weitere Annahme der Ausgedingeleistungen in Naturalien durch ein vertragswidriges und schuldhaftes Verhalten (zB Verzug) billigerweise unzumutbar macht, wandelt sich der Ausgedingeanspruch in Geldforderungen (Unvergleichsfall).

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