Mit BGBl I 2022/72 wurden zwei COVID-19-Maßnahmen im Justizbereich, die an sich mit Ende Juni ausgelaufen wären, bis Ende 2022 verlängert, nämlich die erleichterte Gewährung von Unterhaltsvorschüssen (§ 7 1. COVID-19-JuBG) sowie die Ermöglichung von Anhörungen, Verhandlungen und Beweisaufnahmen per Videokonferenz (§ 3 1. COVID-19-JuBG).