Aufgrund der Valorisierungsregel des § 16 Abs 6 und Abs 6a MRG haben sich die Kategoriebeträge im Mietrecht mit 1. 4. 2022 um ca 6 % erhöht (siehe Zak 2022/192, 114). Dabei handelte es sich um die Nachholung der Indexanpassung, die an sich bereits 2021 erforderlich gewesen wäre, aber mit dem MPFLG (siehe Zak 2021/189, 109) um ein Jahr verschoben wurde. Aufgrund der hohen Inflation und weil die aufgeschobene Anpassung mit der für Dezember 2020 geltenden Indexzahl vorgenommen worden ist, erfolgte mit mietrechtlicher Wirksamkeit ab 1. 6. 2022 eine weitere Erhöhung um ca 5,5 %. Diese neuerliche Anpassung wurde in BGBl II 2022/209 kundgemacht.