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Verlängerung von COVID-19-Maßnahmen

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/327Zak 2022, 183 Heft 10 v. 1.7.2022

Mit BGBl I 2022/72 wurden zwei COVID-19-Maßnahmen im Justizbereich, die an sich mit Ende Juni ausgelaufen wären, bis Ende 2022 verlängert, nämlich die erleichterte Gewährung von Unterhaltsvorschüssen (§ 7 1. COVID-19-JuBG) sowie die Ermöglichung von Anhörungen, Verhandlungen und Beweisaufnahmen per Videokonferenz (§ 3 1. COVID-19-JuBG).

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