ABGB: § 231
Der geldunterhaltspflichtige Elternteil wechselte seinen Wohnsitz und Arbeitsplatz, weil er ein Einfamilienhaus ge-
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ABGB: § 231
Der geldunterhaltspflichtige Elternteil wechselte seinen Wohnsitz und Arbeitsplatz, weil er ein Einfamilienhaus ge-
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