vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Parallelzuständigkeit im Datenschutzrecht auch für Auskunftsbegehren

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/220Zak 2021, 123 Heft 7 v. 5.5.2021

Nach der Judikatur des OGH (6 Ob 91/19d = Zak 2019/343, 183; 6 Ob 131/18k = Zak 2019/140, 83) sieht die DSGVO in Art 77 und Art 79 Parallelzuständigkeiten von Verwaltungsbehörden und Gerichten bei Datenschutzverstößen vor. In 6 Ob 127/20z hat der OGH klargestellt, dass der ordentliche Rechtsweg auch für datenschutzrechtliche Auskunftsbegehren zur Verfügung steht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte