UVG: § 3 Z 2
EO: § 54d Abs 1
Gem § 3 Z 2 UVG setzt die Gewährung von Titelvorschüssen grundsätzlich die Einleitung einer zielführenden Exekution voraus. Eine zielführende Exekution liegt nicht vor, wenn das Kind zwar einen Exekutionsantrag einbringt, aber vor der erstinstanzlichen Entscheidung im Unterhaltsvorschussverfahren Aufträgen des Exekutionsgerichts nicht nachkommt, um eine sofortige Einstellung der Exekution abzuwenden.