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Aichhorn, Verweigerung der Fortpflanzung: menschenrechtswidriger Scheidungsgrund oder "nur" ein Anachronismus, EF-Z 2021/6, 22.

LiteraturübersichtFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/66Zak 2021, 40 Heft 2 v. 3.2.2021

Nach hL kann die Weigerung, Kinder zu bekommen, eine scheidungsrelevante Eheverfehlung darstellen (vgl 9 Ob 29/15b = Zak 2015/528, 295). Nach Ansicht der Autorin ist die Behandlung als Scheidungsgrund nicht mit den Grundrechten vereinbar, insb nicht mit dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art 8 EMRK). Auch die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare spreche dagegen, die Verweigerung der Fortpflanzung als Scheidungsgrund anzuerkennen.

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