ABGB: § 1304, § 1325
KFG: § 106 Abs 2
Die Gurtenpflicht nach § 106 Abs 2 KFG gilt nicht für Greifreifen-Rollstühle, auch wenn sie über einen Elektroantrieb verfügen.
ABGB: § 1304, § 1325
KFG: § 106 Abs 2
Die Gurtenpflicht nach § 106 Abs 2 KFG gilt nicht für Greifreifen-Rollstühle, auch wenn sie über einen Elektroantrieb verfügen.