ABGB: § 859, § 1151, § 1295 Abs 1, § 1299
Wirtschaftsprüfer unterliegen dem erhöhten Sorgfaltsmaßstab für Sachverständige nach § 1299 ABGB.
Der Auftrag, eine Due-Diligence-Prüfung durchzuführen, ist ein gemischter Vertrag mit Elementen eines Werkvertrags und eines freien Dienstvertrags. Den Auftragnehmer treffen zwei Hauptleistungspflichten (Prüfung und Berichterstattung) sowie Nebenpflichten wie insb Aufklärungspflichten. Auf die Hauptleistungspflicht "Prüfung" ist das Recht des freien Dienstvertrags und auf die Hauptleistungspflicht "Berichterstattung" das Werkvertragsrecht anzuwenden.